Aktuelles
08.04.2025
Rechtliche Pflichten für Betreiber von Balkonkraftwerken
Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 wurden die Regelungen für Balkonkraftwerke in Deutschland vereinfacht und aktualisiert. Dennoch zeigt sich häufig, dass Betreiber die vorgeschriebenen Pflichten nicht einhalten, was zu Problemen bei der sicheren und regelkonformen Nutzung führt.
Die wichtigsten rechtlichen Pflichten für Betreiber sind:
Registrierung im Marktstammdatenregister: Betreiber von Balkonkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese Registrierung ist unter
www.marktstammdatenregister.de kostenlos online möglich.
Zählerwechsel durch den Verteilnetzbetreiber: Wenn der Stromzähler am Standort noch keine Rücklaufsperre besitzt, wird dieser vom zuständigen Verteilnetzbetreiber kostenfrei auf einen modernen Zweirichtungszähler umgestellt. Dem Monteur muss dabei ein sicherer Zugang zum Zähler gewährleistet werden.
Meldung der Zählerstände an den Verteilnetzbetreiber: Damit die Strommenge, die von Ihrem Balkonkraftwerk ins Netz eingespeist wird, korrekt erfasst werden kann, ist es wichtig, die Zählerstände bei der Jahresablesung zu melden. Diese Zählerstände müssen dokumentiert werden, da sie für Meldungen an den Übertragungsnetzbetreiber relevant sind. Zur Unterstützung der Anlagenbetreiber stellt der Verteilnetzbetreiber Ablesekarten zur Verfügung, mit denen die Zählerstände einfach erfasst und übermittelt werden können.
Zurück zur Übersicht.