Aktuelles
24.03.2025
Wichtige Hinweise zur Eichfrist von Gartenwasserzählern
Gartenwasserzähler sind eine praktische Lösung, um die Wassermengen zu erfassen, die für die Gartenbewässerung genutzt werden und somit nicht in die Abwasserberechnung einfließen. Dabei ist zu beachten, dass der Zähler ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt werden darf. Eine Nutzung für andere Zwecke, wie beispielsweise die Befüllung eines Pools, ist nicht zulässig. Ein solcher Zähler lohnt sich insbesondere, wenn eine größere Menge Wasser verbraucht wird, da die Kosten für den Zähler und der Aufwand für den Zählerwechsel alle sechs Jahre berücksichtigt werden müssen.
Beantragung eines Gartenwasserzählers
Die Beantragung eines Gartenwasserzählers erfolgt über das Bürgerservice-Portal, das auf der Homepage der Stadtverwaltung zugänglich ist. Dort kann der Zähler beantragt werden. Die Stadtwerke übernehmen ausschließlich die Abrechnung und agieren dabei im Auftrag der Stadt.
Warum ist die Eichfrist wichtig?
Die Eichfrist stellt sicher, dass der Zähler korrekt arbeitet und die gemessenen Wassermengen rechtsverbindlich sind. Für Gartenwasserzähler gilt in der Regel eine Eichfrist von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Messgenauigkeit nicht mehr garantiert, und der Zähler darf nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Somit müssen alle Zähler mit einer Eichfrist bis einschließlich 2024 gewechselt werden.
Ihre Verantwortung als Kunde
Wenn die Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers abgelaufen ist, sind Sie als Besitzer verpflichtet, unaufgefordert und selbstständig einen Austausch des Zählers vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass ab dem kommenden Jahr abgelaufene Zähler nicht mehr bei der Abwasserabrechnung berücksichtigt werden können.
Wie können Sie vorgehen?
- Prüfen Sie die Eichfrist: Das Eichdatum finden Sie direkt auf Ihrem Zähler. Es zeigt an, bis wann der Zähler geeicht ist.
- Zählerwechsel organisieren: Sie können den Zählerwechsel entweder selbst durchführen oder einen Fachbetrieb damit beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Stadtwerke nicht zur Abnahme des Zählers vorbeikommen. Stellen Sie sicher, dass der neue Zähler über eine gültige Eichung verfügt.
- Zähler neu anmelden: Sobald der Zählerwechsel erfolgt ist, melden Sie den neuen Zähler bitte direkt bei den Stadtwerken an. Hierfür benötigen wir Fotos sowohl des alten als auch des neuen Zählers. Die Bilder sollten deutlich die Zählernummern und die aktuellen Zählerstände zeigen, um eine reibungslose Aufnahme in die Abrechnung sicherzustellen.
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