Wärmewende aktiv gestalten

Stadt fördert solar betriebene Heizungsanlagen

Die Stadt Vilsbiburg fördert ab sofort die Installation von solarthermischen Anlagen und Kombinationsheizungen aus Fotovoltaikanlagen mit Wärmepumpen. Diese Zuschüsse können sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten beantragt werden.

Foto Solarförderung Stadt

Während die Stadt auf dem Stromsektor mit dem Ausbau der Fotovoltaik schon in absehbarer Zeit zu hundert Prozent erneuerbar wird, gibt es im Wärmesektor noch einiges zu tun. Ein Baustein hierfür ist die kommunale Wärmeplanung, die neben der Neubewertung des Klimaschutzkonzeptes eine Grundlage für das strategische Handeln liefern wird. Konkrete und direkt wirksame Maßnahmen werden mit Hilfe von Fördermitteln angestoßen. „Mit dieser neu aufgelegten Förderung möchte die Stadt ihrem erklärten Klimaschutzziel der Treibhausneutralität ein Stück näherkommen“, verkündet Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle die Entscheidung des Stadtrates für den Vorschlag seitens des Sachgebietes Klimaschutz. Damit wird eine nicht mehr zeitgemäße Förderung abgelöst, über die bisher nur reine Solarthermieanlagen in bestimmten Neubaugebieten bezuschusst wurden. Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Straßer hatte dem Stadtrat nach eingehender Recherche und Abstimmung mit Energieberatern und Stadtwerken einen Vorschlag zur Anpassung und Ergänzung unterbreitet, mit der Argumentation: „In der Zwischenzeit ist die technische Entwicklung hinsichtlich der Energieeffizienz der Wärmeenergiequellen fortgeschritten: Eine Kombination aus Fotovoltaik (PV) mit einer Wärmepumpe oder einem sogenannten PV-Heater ist mindestens gleich effizient wie eine solarthermische Anlage.“

Neben der Installation für eine solarthermische Anlage (Fördersatz 1.500 €) sollte diese auch für die Kombination aus einer neu installierten PV-Anlage mit folgenden, durch sie betriebenen – ebenfalls zugleich neu installierten - Wärmeerzeugungsanlagen gewährt werden, abhängig von Kosten und Nutzen: einer Wärmepumpe, die in den gesamten Heizkreislauf eingebunden wird (Fördersatz 2.000 €), einer Wärmepumpe, die das Trink- bzw. Brauchwasser erwärmt (Fördersatz 750 €), sowie einem sogenannten PV-Heater (Fördersatz 500 €). Diese drei ergänzenden Förderungen würden ab einer PV-Anlagengröße von zwei Kilowatt installierter Leistung gewährt, abrufbar für natürliche und juristische Personen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen können bei Herrn Straßer angefragt werden: strasser@vilsbiburg.de bzw. sind hier abrufbar zum Download.